Rechtliches
Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten auf kimm.cc und weltlage.vercel.app ist:
Mert Söyler, Laaer-Berg-Straße 47B, 17/178, 1100 Wien, Österreich, kontakt@kimm.cc
Es gibt keine Telefonnummer; die Kontaktaufnahme erfolgt ausschließlich per E-Mail an die genannte Adresse. Einen Datenschutzbeauftragten haben wir nicht bestellt, weil die Voraussetzungen des Art 37 DSGVO hier nicht vorliegen: Wir sind keine Behörde, die Überwachung von Personen ist nicht unsere Kerntätigkeit, und wir verarbeiten keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten in großem Umfang.
Stand dieser Fassung: August 2026.
Es läuft kein Analyse- oder Reichweitenwerkzeug. Weder Google Analytics noch Plausible noch ein Vercel-Messwerkzeug sind eingebunden; es gibt kein entsprechendes Paket in der Anwendung.
Es gibt keine Werbung, kein Retargeting und keine Werbenetzwerke. Wir binden keinen Dienst ein, der über unsere Seiten Cookies setzen soll. Es gibt keine Social-Media-Plugins, keine Teilen-Schaltflächen, keine eingebetteten Videos und keine Kartendienste Dritter. Schriften werden nicht von fremden Servern geladen: Sie werden beim Erstellen der Anwendung heruntergeladen und von unserem eigenen Server ausgeliefert.
Es gibt keinen Newsletter und keine Werbepost. Ein allgemeines Kontaktformular gibt es ebenfalls nicht — wohl aber zwei besondere: die Formulare für den Widerruf und für die Kündigung. Sie nehmen Ihren Namen, die E-Mail-Adresse Ihres Zugangs und eine freiwillige weitere Angabe entgegen und legen die Erklärung bei uns ab; Näheres im Abschnitt über die dauerhafte Speicherung. Ein Zugang entsteht auf zwei Wegen: Entweder richten wir ihn von Hand ein, oder er entsteht über „Mit Google anmelden“ — dieser Weg ist zugleich die Registrierung und damit sehr wohl eine Selbstanmeldung. Wir verkaufen keine Daten und geben sie nicht für fremde Zwecke weiter.
Wir stellen aus Ihrem Verhalten kein Profil zusammen und werten es nicht aus. Zwei Ausnahmen von dieser runden Formel gehören aber hierher, weil sie sonst untergingen. Erstens hält ein Cookie in Ihrem Browser die Kennungen der zuletzt geöffneten Objekte fest — höchstens zehn —, damit die Seitenleiste den Verlauf „Zuletzt“ zeigen kann; dieser Cookie wird bei jeder Anfrage an unseren Server mitgesendet und gilt nur für die Dauer der Browsersitzung. Zweitens halten wir während des Gratistests fest, an welchem Kalendertag Sie das Dashboard geöffnet haben: nicht wie oft, nicht wie lange und nicht, was Sie dabei angesehen haben, sondern allein, dass ein Testmorgen verbraucht ist. Beides finden Sie unten mit Zweck, Ort und Dauer wieder. Darüber hinaus protokolliert die Anwendung nicht, welche Kurse, Länder, Ereignisse oder Artikel Sie ansehen. Was sie in die Serverkonsole schreibt, beschränkt sich auf Fehlermeldungen und auf Betriebszahlen der KI-Nutzung: verbrauchte Token, geschätzte Kosten und die Objektkennungen, die das Modell zu einer Meldung vorschlägt. Ein Bezug zu Ihnen steht darin nicht.
Vollständig spurlos ist das trotzdem nicht: Die Serverprotokolle unseres Hosting-Anbieters enthalten die aufgerufenen Pfade, und in manchen Pfaden steht die Kennung eines Objekts — dessen, das Sie gerade geöffnet haben, oder dessen, für das Sie einen Kursalarm hinterlegt haben. Näheres dazu im Abschnitt über die Server-Protokolle.
Es findet keine automatisierte Entscheidung im Sinne des Art 22 DSGVO statt. Es gibt keine automatische Sperre von Konten, keine Bonitäts- oder Verhaltensbewertung und keine Entscheidung, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt.
Die Startseite, die Seite für Organisationen, die Rechtstexte und die Anmeldeseite sind ohne Anmeldung erreichbar. Beim Aufruf verarbeiten wir die Daten, die für den Verbindungsaufbau technisch unvermeidlich sind — insbesondere Ihre IP-Adresse, den aufgerufenen Pfad, den Zeitpunkt und die Angaben, die Ihr Browser von sich aus sendet. Rechtsgrundlage ist Art 6 Abs 1 lit f DSGVO; unser berechtigtes Interesse ist die technische Auslieferung der Seite an das anfragende Gerät, ohne die eine Website nicht funktioniert.
Ihr Browser stellt beim Aufruf dieser Seiten keine Verbindung zu Dritten her. Die Meldungskacheln auf der Startseite tragen bewusst keine Quellenzeichen, die von einem fremden Server geladen würden — dort steht Text. Der einzige Netzwerkaufruf, den die Startseite auslöst, geht an unseren eigenen Datenendpunkt (siehe nächsten Abschnitt).
Auch hier erscheint die Einwilligungsleiste; was sie speichert, steht im Abschnitt über Cookies.
Die Startseite ruft den Endpunkt /api/public/pulse auf, um die Marktzeile mit Leben zu füllen. Dieser Endpunkt nimmt keine Parameter entgegen und wertet keine Angaben aus, die Sie machen könnten. Er liefert ausschließlich einen zwischengespeicherten Datenstand aus, der für alle Besucher derselbe ist.
Zum Schutz vor übermäßigen Abrufen zählen wir die Zugriffe je IP-Adresse: höchstens 60 Abrufe in 60 Sekunden. Dafür wird ein Zählwert unter dem Schlüssel weltlage:public:ip:{IP-Adresse} in der Zwischenspeicher-Datenbank abgelegt. Rechtsgrundlage ist Art 6 Abs 1 lit f DSGVO; unser berechtigtes Interesse ist es, die Zahl der Datenbankbefehle zu deckeln und den Dienst für alle erreichbar zu halten.
Das Zeitfenster der Zählung beträgt 60 Sekunden. Der Zählschlüssel selbst läuft in der Datenbank nach der doppelten Fensterdauer zuzüglich einer Sekunde ab, also nach 2 Minuten und 1 Sekunde; so setzt es die eingesetzte Zählbibliothek, damit sich zwei aufeinanderfolgende Zeitfenster überlappen können.
Für den Zugang zum Dashboard gibt es zwei Wege: die Anmeldung mit E-Mail-Adresse und Passwort und die Anmeldung mit einem Google-Konto. Welche davon gerade angeboten werden, sehen Sie auf der Anmeldeseite.
Beim ersten Weg geben Sie E-Mail-Adresse und Passwort im Anmeldeformular ein; die Adresse wird dabei von Leerzeichen befreit und kleingeschrieben. Zugangsdaten liegen nicht in einer Datenbank, sondern in der Serverkonfiguration, und zwar nur die E-Mail-Adresse und ein bcrypt-Hash des Passworts. Das Passwort selbst wird nirgends gespeichert. Solche Zugänge vergeben wir von Hand; für sie gibt es weder eine Selbstanmeldung noch eine automatische Passwortzurücksetzung.
Der zweite Weg heißt „Mit Google anmelden“ und ist zugleich die Registrierung: Ein Zugang entsteht dabei ohne unser Zutun. Betätigen Sie die Schaltfläche, leitet Ihr Browser zu Google weiter. Dabei erhält Google Ihre IP-Adresse, die Angaben Ihres Browsers, gegebenenfalls bei Ihnen vorhandene Google-Cookies und die Kennung unserer Anwendung — also die Information, dass Sie sich gerade bei Kimm. anmelden. Was dort geschieht, verantwortet Google und nicht wir; welche Gesellschaft der Google-Gruppe Ihnen gegenüber dafür verantwortlich ist, richtet sich nach Ihrem Aufenthaltsort und steht in der Datenschutzerklärung von Google.
Zurück erhalten wir Ihre E-Mail-Adresse, das Merkmal, ob Google diese Adresse bestätigt hat, den dort hinterlegten Namen und die Kontokennung, die Google für Sie führt. Ist die Adresse nicht bestätigt, weisen wir die Anmeldung ab; diese Prüfung tritt an die Stelle des Doppel-Opt-in, das eine eigene Registrierung bräuchte. Eine Kontentabelle legen wir dabei nicht an — es gibt keine. Aus der Antwort von Google wandern Ihre E-Mail-Adresse, der Anzeigename und die Kontokennung in das Sitzungscookie; eine weitere Angabe von Google übernehmen wir nicht. Ein Passwort entsteht auf diesem Weg nicht, und in der Serverkonfiguration steht ein so angelegter Zugang nicht. Rechtsgrundlage ist Art 6 Abs 1 lit b DSGVO.
Bei jedem Anmeldeversuch mit Passwort lesen wir zusätzlich Ihre IP-Adresse aus (aus dem Kopfzeilenfeld x-real-ip, ersatzweise aus dem ersten Eintrag von x-forwarded-for). IP-Adresse und E-Mail-Adresse dienen zwei Schranken gegen das Durchprobieren von Passwörtern: höchstens 5 Versuche in 60 Sekunden je Kombination aus IP-Adresse und E-Mail-Adresse, und höchstens 20 Versuche in 10 Minuten je E-Mail-Adresse allein. Die Zählwerte liegen unter den Schlüsseln weltlage:login:ip:{IP-Adresse}:{E-Mail} und weltlage:login:email:{E-Mail} in der Zwischenspeicher-Datenbank; die E-Mail-Adresse ist dabei Bestandteil des Schlüssels. Dieselben beiden Zähler verwenden wir mit anderen Kennwörtern an vier weiteren Stellen: vor den Formularen zu Widerruf und Kündigung, beim Anlegen des Boards in der Einrichtungsstrecke, beim Ändern des hinterlegten Landes auf der Kontoseite und vor den Schaltflächen, mit denen der Gratistest gestartet wird. An allen vier Stellen steht die E-Mail-Adresse im Schlüssel. Vor den Formularen zu Widerruf und Kündigung zählen wir zusätzlich je IP-Adresse allein — höchstens 5 Abgaben in 60 Sekunden, unter dem Schlüssel weltlage:login:ip:erklaerung:{IP-Adresse}; dieser Zählwert trägt keine E-Mail-Adresse. Er ist nötig, weil in diesem Formular eine frei eingetippte fremde Adresse stehen kann und die beiden anderen Zähler dann bei jedem Versuch einen neuen Eimer treffen würden. Nach demselben Muster und mit derselben Grenze zählen wir zwei weitere Vorgänge, die ohne Anmeldung offenstehen und dabei in unsere Speicher schreiben: die freiwillige Angabe eines Kündigungsgrundes nach einer Kündigung unter weltlage:login:ip:kuendigungsgrund:{IP-Adresse} und die Bestätigung über den Link aus der Eingangsbestätigung unter weltlage:login:ip:vollzug:{IP-Adresse}. Auch diese beiden Zählwerte tragen keine E-Mail-Adresse. Die Anmeldung mit Google zählen wir nicht mit — sie läuft bei Google.
Zwei weitere Zählwerte tragen Ihre E-Mail-Adresse im Schlüsselnamen, weil sie an Ihrer angemeldeten Sitzung hängen und nicht an einer IP-Adresse. Der erste deckelt die Abrufe der Datenendpunkte auf 120 Anfragen in 60 Sekunden und liegt unter weltlage:sitzung:{E-Mail}; ohne ihn könnte ein einzelnes Konto so viele Abrufe auslösen, dass die Dienste, aus denen wir unsere Daten beziehen, uns sperren und der Zugang für alle ausfällt. Der zweite deckelt die maschinell erzeugten Erklärungstexte auf 25 Stück je Kalendertag und Konto und liegt unter weltlage:ai:{Tag}:sitzung:{E-Mail}; ohne ihn könnte ein einzelnes Konto das gemeinsame Tagesbudget aufbrauchen. Beide Zählwerte laufen von selbst ab — der erste nach zwei Minuten, der zweite mit dem Ende des Kalendertags. Rechtsgrundlage ist auch hier Art 6 Abs 1 lit f DSGVO; unser berechtigtes Interesse ist es, den Dienst für alle Nutzerinnen und Nutzer erreichbar zu halten.
Rechtsgrundlage für die Prüfung der Zugangsdaten und die Einrichtung der Sitzung ist Art 6 Abs 1 lit b DSGVO (Erfüllung des Nutzungsvertrags). Rechtsgrundlage für die beiden Schranken ist Art 6 Abs 1 lit f DSGVO; unser berechtigtes Interesse ist der Schutz Ihres Kontos vor fremden Anmeldeversuchen.
Nach erfolgreicher Anmeldung erhält Ihr Browser ein Sitzungscookie. Es ist nicht bloß signiert, sondern verschlüsselt (JWE mit A256CBC-HS512). Es enthält Ihre E-Mail-Adresse, einen Anzeigenamen — beim Weg über das Passwort den Teil vor dem @-Zeichen, beim Weg über Google den dort hinterlegten Namen —, bei einem über Google angelegten Zugang zusätzlich dessen Kontokennung, sowie technische Werte zu Ihrem Zugang: bis wann er offensteht, ob er von Hand vergeben wurde und wann das zuletzt nachgesehen wurde. Es gibt keine Sitzungstabelle auf dem Server; die Sitzung steckt vollständig im Cookie und läuft nach 30 Tagen ab.
Im Dashboard stellen Sie sich Ihr Board zusammen und wählen die helle oder dunkle Darstellung. Beides wird Ihrer E-Mail-Adresse zugeordnet gespeichert, damit es auf einem anderen Gerät wieder da ist. Rechtsgrundlage ist Art 6 Abs 1 lit b DSGVO.
Zusammen mit der Board-Sammlung speichern wir ein Land, als Ländercode aus zwei Buchstaben (etwa AT oder DE). Es bestimmt, womit die vorgegebenen Boards belegt werden — Leitindex, Staatsanleihe, Währungspaar und Nachrichtenkategorie. Beim ersten Besuch schlagen wir es aus dem Länderkopf vor, den unser Hosting-Anbieter aus Ihrer IP-Adresse ableitet und an unseren Server weiterreicht; die IP-Adresse selbst speichern wir dabei nicht. Danach steht der Wert fest und ändert sich nur, wenn Sie ihn auf der Kontoseite selbst ändern — nicht auf einer Reise und nicht bei eingeschaltetem VPN. Rechtsgrundlage ist Art 6 Abs 1 lit b DSGVO. Wo diese Daten liegen und wie lange, steht in den Abschnitten über Zwischenspeicher und dauerhafte Speicherung.
Drei weitere Bedienzustände bleiben dagegen auf Ihrem Gerät und werden bei jeder Anfrage an unseren Server mitgesendet, weil er die Seite damit gleich richtig aufbaut: die Zeilendichte, der Zustand der Seitenleiste und der Verlauf „Zuletzt“ mit den Kennungen der höchstens zehn zuletzt geöffneten Objekte. Namen, Cookieform und Dauer stehen im Abschnitt über Cookies. Rechtsgrundlage ist Art 6 Abs 1 lit b DSGVO: Es sind Zustände des Dashboards, das Sie mit Ihrem Zugang bestellt haben.
Zwei Verarbeitungen müssen Sie kennen, weil sie Ihren Browser unmittelbar mit Dritten verbinden.
Die erste sind die Quellenzeichen der Nachrichtenhäuser (Favicons). Wir laden sie im angemeldeten Bereich über den Dienst www.google.com/s2/favicons; Ihr Browser ruft dieses Bild direkt bei Google ab. Google erhält dabei Ihre IP-Adresse, die Angaben Ihres Browsers, gegebenenfalls bei Ihnen vorhandene Google-Cookies, den Verweis auf die aufrufende Seite und — im Adressteil der Anfrage — die Domain des Nachrichtenhauses, dessen Meldung Ihnen gerade angezeigt wird. Google handelt dabei nicht in unserem Auftrag, sondern als eigener Verantwortlicher. Rechtsgrundlage ist Art 6 Abs 1 lit f DSGVO; unser berechtigtes Interesse ist es, die Herkunft jeder Meldung sichtbar zu machen, ohne selbst eine Sammlung fremder Markenzeichen anzulegen.
Die zweite sind die Artikelbilder in zwei Ansichten. Im Nachrichtenstrom laufen die Vorschaubilder über unseren eigenen Bildoptimierer: Ihr Browser kontaktiert die Bildserver der Nachrichtenhäuser nicht, unser Server holt das Bild und liefert es aus. In der Ereignisansicht und in der Beziehungsansicht dagegen lädt Ihr Browser die Artikelbilder unmittelbar von der jeweiligen Nachrichtendomain. Dort fallen Ihre IP-Adresse und die Angaben Ihres Browsers beim fremden Server an; der Verweis auf die aufrufende Seite wird durch die Einstellung no-referrer unterdrückt. Empfänger sind die Nachrichtenhäuser und die von ihnen eingesetzten Bildserver — Medienunternehmen im Europäischen Wirtschaftsraum und in Drittländern. Ein Übermittlungsinstrument nach Kapitel V DSGVO gibt es dafür nicht: Wir wählen diese Empfänger nicht aus, sondern zeigen die Bilder zu der Meldung an, die Sie gerade geöffnet haben. Rechtsgrundlage ist Art 6 Abs 1 lit f DSGVO; unser berechtigtes Interesse ist die Darstellung des Bildmaterials in diesen beiden Ansichten.
Ob Google oder ein Nachrichtenhaus auf einen solchen Abruf hin seinerseits einen Cookie setzt, entscheidet der jeweilige Anbieter; darauf haben wir keinen Einfluss. Beiden Abrufen können Sie widersprechen — dazu der eigene Abschnitt weiter unten.
Kursalarme, die Sie anlegen, verlassen Ihr Gerät nicht. Sie werden ausschließlich im lokalen Speicher Ihres Browsers abgelegt und nicht an unseren Server gesendet; es gibt keine Benachrichtigungsfunktion, die sie versenden würde.
Die Anwendung läuft bei Vercel. Vercel protokolliert die eingehenden Anfragen an die Server — üblicherweise mit Zeitpunkt, IP-Adresse, aufgerufenem Pfad, Statuscode und den Angaben Ihres Browsers. Diese Protokolle brauchen wir, um Störungen zu erkennen und Angriffe abzuwehren. Rechtsgrundlage ist Art 6 Abs 1 lit f DSGVO; unser berechtigtes Interesse ist der sichere und nachvollziehbare Betrieb des Dienstes.
Drei Dinge sollen Sie dabei wissen. Erstens steht bei manchen Abrufen die Kennung des angesehenen Objekts im Pfad — etwa beim Aufruf der Erläuterung zu einem Wert oder einer Meldung. Ein solcher Pfad steht im Protokoll neben Ihrer IP-Adresse. Wir werten das nicht aus; vorhanden ist es gleichwohl. Zweitens gilt das auch für Objekte, die Sie gerade nicht ansehen: Solange ein Kursalarm scharf ist, fragt Ihr Browser die Daten des betreffenden Werts etwa im Minutentakt ab, damit die Schwelle geprüft werden kann. Dessen Kennung steht damit wiederkehrend im Protokoll, bis der Alarm ausgelöst oder gelöscht ist. Der Alarm selbst — Bedingung und Schwellenwert — wird dabei nicht übermittelt; geprüft wird in Ihrem Browser. Drittens sind das Einwilligungscookie, das Darstellungscookie und die drei Bedienzustände des Dashboards — Zeilendichte, Seitenleiste und Verlauf — so gesetzt, dass Ihr Browser sie bei jeder Anfrage mitsendet; sie liegen damit auch am Server an. Beim Verlauf wiegt das schwerer als bei den übrigen, denn in seinem Wert stehen die Kennungen der zuletzt geöffneten Objekte, und die liegen dann bei jeder Anfrage neben Ihrer IP-Adresse. Aus diesem Grund hält dieser Cookie nur die Browsersitzung.
Die Aufbewahrungsdauer dieser Protokolle bestimmt Vercel nach dem von uns genutzten Tarif und weist sie in seiner Dokumentation für jeden Tarif aus. Verlängern oder verkürzen lässt sie sich von unserer Seite nicht. Ob Vercel dabei auch Cookie-Kopfzeilen speichert, bestimmt der Anbieter.
Für schnelle Antworten nutzen wir eine Redis-Datenbank bei Upstash. Der weit überwiegende Teil dessen, was dort liegt, hat keinen Bezug zu Ihnen: Nachrichtenlisten, Marktdaten, Ereignisdaten, die Bewertungen einzelner Artikel und Zähler für unser KI-Budget.
Mit Personenbezug liegen dort sieben Arten von Einträgen. Ihre Board-Sammlung samt dem hinterlegten Land unter dem Schlüssel weltlage:boards:{Ihre E-Mail-Adresse} mit einer Lebensdauer von drei Jahren. Das ältere Einzel-Board, aus dem die Sammlung entstanden ist, unter weltlage:layout:{Ihre E-Mail-Adresse}, ebenfalls drei Jahre. Ihre Darstellungseinstellung unter weltlage:theme:{Ihre E-Mail-Adresse} mit einer Lebensdauer von einem Jahr. Der Zustand Ihres Zugangs unter kimm:abo:{Ihre E-Mail-Adresse} mit einer Lebensdauer von sieben Tagen — er trägt dieselben Angaben wie das Abo-Dokument in der dauerhaften Speicherung, einschließlich der verbrauchten Testmorgen. Der Merker, ob Sie die Einrichtungsstrecke schon durchlaufen haben, unter kimm:willkommen:{Ihre E-Mail-Adresse} mit einer Lebensdauer von drei Jahren. Der Vermerk, dass der Bestätigungslink aus einer Eingangsbestätigung eingelöst wurde, unter kimm:vollzug:{Kennzeichen der Erklärung}; er enthält nur den Zeitpunkt der Einlösung, läuft mit dem Link ab, also längstens sieben Tage nach dem Eingang der Erklärung, und sorgt dafür, dass derselbe Link Ihren Zugang nicht zweimal umstellt. Und schließlich die im Abschnitt über die Anmeldung beschriebenen Zählwerte, die IP-Adresse und E-Mail-Adresse enthalten. Ihre E-Mail-Adresse ist dabei im Klartext Bestandteil des Schlüsselnamens; ausgenommen sind der eben genannte Vermerk, der das Kennzeichen der Erklärung trägt, und die Zählwerte, die allein nach IP-Adresse geführt werden.
Es gibt einen zweiten, technisch bedingten Zwischenspeicher: Jeder Wert, den wir in Redis schreiben, wird zusätzlich im Arbeitsspeicher der laufenden Serverinstanz gehalten — auch jeder der eben genannten Einträge. Diese Kopie hat keine eigene Frist; sie besteht, solange die Instanz läuft, und verschwindet mit ihr. Sollte die Redis-Datenbank einmal nicht erreichbar sein, werden auch die Zählwerte für die Anmeldeschranken nur im Arbeitsspeicher der jeweiligen Instanz geführt; dort gelten dieselben Zeitfenster, ältere Einträge werden verworfen.
Rechtsgrundlage für die Zwischenspeicherung Ihrer Einstellungen ist Art 6 Abs 1 lit b DSGVO, für die Zählwerte Art 6 Abs 1 lit f DSGVO.
Zur Betriebsregion der Redis-Datenbank treffen wir hier keine Angabe. Maßgeblich sind der Empfänger und sein Sitz — siehe den Abschnitt über Empfänger.
Dauerhaft gespeichert wird in Google Cloud Firestore. Der Zugriff erfolgt über eine Schnittstelle mit einem selbst signierten Dienstkonto-Token, das nach einer Stunde abläuft.
Zu Ihnen kann es dort Dokumente in drei getrennten Sammlungen geben.
Das Nutzerdokument users/{Ihre E-Mail-Adresse}. Ihre E-Mail-Adresse ist zugleich der Name des Dokuments und ein Feld darin. Weitere Felder sind Ihre Board-Sammlung — sie enthält auch das hinterlegte Land als Ländercode aus zwei Buchstaben —, das ältere Einzel-Board, aus dem sie hervorgegangen ist, Ihre Darstellungseinstellung, ein Merker dazu, wie weit Sie die Einrichtungsstrecke durchlaufen haben, und der Zeitpunkt der letzten Änderung. Rechtsgrundlage ist Art 6 Abs 1 lit b DSGVO.
Das Abo-Dokument abos/{Ihre E-Mail-Adresse}. Es trägt den Zustand Ihres Zugangs: den Status, den Zeitpunkt, bis zu dem der Zugang offensteht, den gewählten Plan, ob und wann gekündigt wurde, ob eine Vertragsbestätigung noch aussteht, den Zeitpunkt der letzten Änderung und — sobald es einen Zahlungsdienstleister gibt — die Kennungen, unter denen dieser Sie und Ihr Abo führt. Dazu kommt die Liste der Kalendertage, an denen Sie während des Gratistests das Dashboard geöffnet haben; sie zählt die verbrauchten Testmorgen und ist die zweite der beiden Ausnahmen, die oben im Abschnitt darüber stehen, was Kimm. nicht tut. Rechtsgrundlage ist Art 6 Abs 1 lit b DSGVO.
Je abgegebener Erklärung ein Dokument unter erklaerungen/{Kennzeichen und Eingangszeitpunkt}; besteht zu der von Ihnen angegebenen E-Mail-Adresse bei uns kein Abo, liegt dasselbe Dokument stattdessen unter erklaerungen_ohne_abo/{Kennzeichen und Eingangszeitpunkt}. Gespeichert wird in beiden Fällen dasselbe, und es gelten dieselben Fristen; die Trennung hat allein einen betrieblichen Grund und ändert nichts daran, dass Ihre Erklärung eingegangen ist. Ein solches Dokument entsteht nur, wenn Sie eines der beiden Formulare für Widerruf und Kündigung abschicken. Es trägt die Art der Erklärung, Ihren Namen, die angegebene E-Mail-Adresse, Ihre freiwillige weitere Angabe, den Zeitpunkt des Eingangs und das Kennzeichen, das Sie danach am Bildschirm sehen. Geschrieben wird es, bevor die Bestätigung hinausgeht: Eine solche Erklärung wirkt mit ihrem Zugang, und das darf an einem klemmenden Mailversand nicht scheitern. Rechtsgrundlage ist Art 6 Abs 1 lit b DSGVO, für die Aufbewahrung zusätzlich Art 6 Abs 1 lit c DSGVO.
Ohne Bezug zu Ihnen als nutzender Person liegen dort außerdem die Bewertungen einzelner Artikel und ein Archiv geopolitischer Ereignisse aus offenen Datenquellen. Dieses Archiv enthält Akteursbezeichnungen aus der Quelldatenbank, die Namen natürlicher Personen — etwa von Staatsoberhäuptern oder Amtsträgern — enthalten können. Rechtsgrundlage für die Speicherung dieser Namen ist Art 6 Abs 1 lit f DSGVO; unser berechtigtes Interesse ist die Dokumentation des öffentlichen Zeitgeschehens aus offenen Datenquellen.
Zwei Angaben, die zur Speicherdauer gehören. Die erste betrifft die drei Dokumente, für die es bisher keine Frist gab. Das Nutzerdokument bleibt, solange Ihr Zugang besteht, und darüber hinaus vierundzwanzig Monate ab dem Ende des Vertrags; bestand nie ein Vertrag, rechnet diese Frist ab dem Ende des Zugangs. Danach löschen wir es. Diese Frist verlangt kein Gesetz; sie ist gewählt. Für die Zeit nach dem Ende des Vertrags stützen wir die Speicherung deshalb nicht mehr auf Art 6 Abs 1 lit b DSGVO, sondern auf Art 6 Abs 1 lit f DSGVO; unser berechtigtes Interesse ist, dass Sie Ihre eigene Anordnung bei einer Rückkehr unverändert vorfinden. Sie können dieser Speicherung jederzeit widersprechen; dann löschen wir das Dokument sofort. Was in diesem Dokument liegt — Ihre Board-Sammlung, Ihre Darstellungseinstellung, der Einrichtungsstand —, ist Ihre eigene Arbeit und nicht Teil unserer Leistung, und wer nach zwei Jahreszyklen zurückkommt, soll seine Anordnung vorfinden; länger aufzubewahren ließe sich vor dem Grundsatz der Datenminimierung nach Art 5 Abs 1 lit c DSGVO nicht mehr begründen. Das Abo-Dokument bleibt, solange Ihr Zugang besteht, und darüber hinaus sieben Jahre ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Vertrag endete; der Grund ist § 132 Abs 1 BAO, denn der Zustand des Abos ist die Grundlage jeder Rechnung, und ohne ihn ließe sie sich später nicht mehr belegen. Endete ein Zugang, ohne dass je eine Zahlung geflossen ist — etwa nach einem bloßen Gratistest —, fehlt dieser abgabenrechtliche Grund; ein solches Dokument löschen wir mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Zugang endete. Ein Widerruf und eine Kündigung bleiben drei Jahre ab dem Ende des Kalenderjahres ihres Eingangs, weil so lange über Entgelte aus dem Vertrag gestritten werden kann (§ 1486 ABGB) und die Erklärung der Beleg dafür ist, wann er endete; betrifft sie einen bezahlten Vertrag, gilt auch für sie die Frist von sieben Jahren nach § 132 Abs 1 BAO.
Die zweite Angabe ist die unangenehmere: Es gibt derzeit keinen automatischen Löschlauf. Weder für Ihr Nutzerdokument noch für das Abo-Dokument, die abgegebenen Erklärungen, das Ereignisarchiv oder die Artikelbewertungen läuft ein Zeitablauf oder ein Aufräumjob. Die eben genannten Fristen halten wir daher von Hand ein, die vierundzwanzig Monate des Nutzerdokuments eingeschlossen. Damit das nicht vom Gedächtnis abhängt, führt die Betriebsseite von Kimm. eine Nacharbeitsliste; sie weist aus, für welche Nutzerdokumente die vierundzwanzig Monate abgelaufen sind, und was dort erscheint, wird gelöscht. Für die übrigen in diesem Abschnitt genannten Fristen gibt es diese Anzeige noch nicht; sie halten wir ohne sie ein. Nachprüfen können Sie das über Ihr Auskunftsrecht nach Art 15 DSGVO. Verlangen Sie die Löschung Ihrer Daten, erfolgt sie innerhalb der Frist des Art 12 Abs 3 DSGVO, also grundsätzlich innerhalb eines Monats — siehe den Abschnitt über Ihre Rechte.
Zur Betriebsregion der Firestore-Datenbank dieses Projekts treffen wir hier keine Angabe; maßgeblich ist der Sitz des Empfängers.
Nachrichtenmeldungen werden von einem Sprachmodell von Mistral AI eingeordnet und zusammengefasst. Dabei gehen wir sparsam vor. Was übertragen wird, steht im Einzelnen hier.
An Mistral gehen: der Titel einer Meldung, die Domain oder der Anzeigename der Quelle, ein Hinweis auf die Kategorie, in der die Meldung gefunden wurde, sowie das feste Vokabular der Objekte, die das Dashboard kennt (Länder, Werte, Institutionen mit ihren deutschen Bezeichnungen). Wenn Sie die Erläuterung zu einem einzelnen Objekt öffnen, geht zusätzlich der Name dieses Objekts mit — etwa der Name eines Landes oder eines Kurses.
An Mistral gehen ausdrücklich nicht: Ihre E-Mail-Adresse, Ihre IP-Adresse, Ihr Sitzungstoken, irgendein Cookie oder eine Kopfzeile Ihres Browsers, eine Nutzerkennung oder Sitzungskennung, Ihr Board-Layout, Ihre Darstellungseinstellung und jede Angabe darüber, wem die bewertete Meldung angezeigt wird. Sämtliche Aufrufstellen sind daraufhin durchgesehen.
Es gibt aber zwei verschiedene Anlässe, und der Unterschied ist für Sie erheblich. Die laufende Bewertung des Nachrichtenstroms läuft im Hintergrund beim Neuaufbau des Feeds und ist an keinen einzelnen Seitenaufruf gekoppelt. Die Zusammenfassungen dagegen entstehen auf Ihren Klick: Wenn Sie eine Erläuterung öffnen, wird der Aufruf ausgelöst, sofern nicht bereits eine höchstens 15 Minuten alte Antwort vorliegt. Es besteht also eine zeitliche Nähe zwischen Ihrer Handlung und einer Anfrage bei Mistral — auch wenn dabei keinerlei Kennung von Ihnen übertragen wird.
Soweit hier überhaupt Daten mit Bezug zu Ihnen verarbeitet werden, betrifft das allein diese Zusammenfassung auf Ihren Klick; Rechtsgrundlage ist dafür Art 6 Abs 1 lit b DSGVO, denn die Erläuterung ist Teil der Leistung, die Sie mit dem Zugang erhalten. Die laufende Bewertung des Nachrichtenstroms im Hintergrund verarbeitet keine Daten mit Bezug zu Ihnen.
Wie lange Mistral die übermittelten Angaben aufbewahrt, ergibt sich aus den jeweils geltenden Bedingungen des Anbieters; eine eigene Frist setzen wir dort nicht.
Eine automatisierte Entscheidung im Sinne des Art 22 DSGVO liegt in beidem nicht: Bewertet werden Nachrichtenmeldungen, nicht Personen, und aus der Bewertung folgt keine Entscheidung über Sie.
Ein allgemeines Kontaktformular gibt es nicht; die beiden Formulare für Widerruf und Kündigung sind im Abschnitt über die dauerhafte Speicherung beschrieben. Wenn Sie uns an kontakt@kimm.cc schreiben, verarbeiten wir Ihre Absenderadresse, den Betreff, den Inhalt Ihrer Nachricht und die technischen Kopfzeilen, die jede E-Mail mit sich führt, um Ihr Anliegen zu bearbeiten und zu beantworten. Ihre Nachricht durchläuft dabei den Anbieter unseres Postfachs, der sie technisch zustellt und speichert; er steht mit Namen im Abschnitt über die Empfänger. Nachrichten, die die Anwendung selbst erzeugt — heute die Eingangsbestätigung zu einem Widerruf oder einer Kündigung —, gehen über einen eigenen Versanddienst hinaus, der dort ebenfalls genannt ist.
Rechtsgrundlage ist Art 6 Abs 1 lit b DSGVO, wenn Ihre Nachricht ein bestehendes oder angebahntes Vertragsverhältnis betrifft, sonst Art 6 Abs 1 lit f DSGVO; unser berechtigtes Interesse ist die Beantwortung der an uns gerichteten Anfrage.
Wir bewahren den Schriftwechsel auf, bis Ihr Anliegen abschließend erledigt ist und keine Rückfragen mehr zu erwarten sind. Schriftwechsel, der einen Vertrag oder eine Abrechnung betrifft, unterliegt der Aufbewahrungspflicht nach § 132 Abs 1 BAO und wird sieben Jahre aufbewahrt; Rechtsgrundlage dafür ist Art 6 Abs 1 lit c DSGVO.
Zum Zeitpunkt dieser Fassung ist kein Zahlungsweg eröffnet. Es gibt keine Kasse, keine Bestellstrecke und keinen Zahlungsdienstleister. In der Anwendung ist nichts davon eingebaut. Niemand kann derzeit bezahlen, und es werden folglich auch keine Zahlungsdaten verarbeitet.
Sobald ein Zahlungsdienstleister eingesetzt wird, benennen wir ihn an dieser Stelle namentlich, mit seinem Sitz, dem Zweck der Verarbeitung, den Datenarten, der Rolle (Auftragsverarbeiter oder eigener Verantwortlicher) und der Rechtsgrundlage — und zwar bevor der erste Vertrag geschlossen werden kann. Erst danach ist eine Bezahlung überhaupt möglich.
Schon jetzt gilt für den Fall des Vertragsschlusses: Die Verarbeitung der Zahlungs- und Abrechnungsdaten beruht dann auf Art 6 Abs 1 lit b DSGVO, die Aufbewahrung der Rechnungsbelege auf Art 6 Abs 1 lit c DSGVO in Verbindung mit § 132 Abs 1 BAO, der eine Frist von sieben Jahren vorsieht.
Auftragsverarbeiter sind Empfänger im Sinne des Art 4 Z 9 DSGVO. Wir nennen sie deshalb namentlich statt in Kategorien. Alle sechs verarbeiten die Daten weisungsgebunden für uns; maßgeblich ist jeweils die Auftragsverarbeitungsvereinbarung, die der Anbieter als Bestandteil seiner Bedingungen stellt.
Vercel Inc., 440 N Barranca Avenue #4133, Covina, CA 91723, Vereinigte Staaten von Amerika. Zweck: Betrieb der Website und der Serverfunktionen einschließlich der Serverprotokolle. Datenarten: alle Daten, die beim Aufruf anfallen — IP-Adresse, Pfad, Zeitpunkt, Browserangaben, mitgesendete Cookies, sowie alle Inhalte, die die Anwendung verarbeitet. Ort: Die Serverfunktionen sind auf die Region Frankfurt am Main (fra1) festgelegt; das ist im Quelltext hinterlegt. Rechtsgrundlage: Art 6 Abs 1 lit b und lit f DSGVO.
Upstash, Inc., Vereinigte Staaten von Amerika. Zweck: Zwischenspeicher und Zählwerte. Datenarten: Board-Layout und Darstellungseinstellung mit Ihrer E-Mail-Adresse als Schlüsselbestandteil, Zählwerte mit IP-Adresse und E-Mail-Adresse. Rechtsgrundlage: Art 6 Abs 1 lit b und lit f DSGVO. Eine Postanschrift veröffentlicht der Anbieter nicht in einer Form, die sich hier verlässlich wiedergeben ließe; wir nennen deshalb keine.
Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland — Cloud Firestore, bezogen über Firebase. Nach den Firebase-Bedingungen ist diese Gesellschaft Vertragspartner für den Europäischen Wirtschaftsraum; Konzernmutter ist Google LLC in den Vereinigten Staaten von Amerika. Zweck: dauerhafte Speicherung. Datenarten: Ihr Nutzerdokument, Ihr Abo-Dokument und eine allfällige Erklärung zu Widerruf oder Kündigung, jeweils mit den Feldern, die der Abschnitt über die dauerhafte Speicherung aufzählt; daneben die Artikelbewertungen und das Ereignisarchiv. Rechtsgrundlage: Art 6 Abs 1 lit b DSGVO, für die Aufbewahrung der Erklärungen Art 6 Abs 1 lit c DSGVO, für das Ereignisarchiv Art 6 Abs 1 lit f DSGVO.
Spacemail, das E-Mail-Angebot von Spaceship; die Marke Spaceship gehört nach Angabe des Anbieters zu Namecheap, Inc., Phoenix, Arizona, Vereinigte Staaten von Amerika. Über diesen Anbieter läuft das Postfach kontakt@kimm.cc. Zweck: technische Zustellung und Speicherung des E-Mail-Verkehrs. Datenarten: Absenderadresse, Betreff, Inhalt Ihrer Nachricht, technische Kopfzeilen. Rechtsgrundlage: Art 6 Abs 1 lit b DSGVO bei Vertragsbezug, sonst Art 6 Abs 1 lit f DSGVO.
Sendinblue SAS, Frankreich; der Anbieter tritt unter dem Namen Brevo auf. Über ihn versendet die Anwendung selbst erzeugte Nachrichten — heute die Eingangsbestätigung zu einem Widerruf oder einer Kündigung, künftig die Vertragsbestätigung. Zweck: technischer Versand dieser Nachrichten. Datenarten: Ihre E-Mail-Adresse und der Inhalt der Bestätigung, also Art der Erklärung, Name, Eingangszeitpunkt und Kennzeichen. Rechtsgrundlage: Art 6 Abs 1 lit b DSGVO, für die Bestätigung einer Erklärung zusätzlich Art 6 Abs 1 lit c DSGVO. Eine Postanschrift nennen wir hier erst, wenn sie aus dem Auftragsverarbeitungsvertrag belegt ist; eine erfundene steht in diesem Text nicht.
Mistral AI SAS, Frankreich. Zweck: Einordnung und Zusammenfassung von Nachrichtenmeldungen. Wir führen den Anbieter hier auf, obwohl nach Durchsicht sämtlicher Aufrufstellen keine Daten mit Bezug zu Ihnen übermittelt werden — die zeitliche Nähe zwischen Ihrem Klick und einem Aufruf soll nachvollziehbar bleiben. Datenarten: die im entsprechenden Abschnitt aufgezählten Angaben zu Meldungen und Objekten. Rechtsgrundlage: Art 6 Abs 1 lit b DSGVO.
Zwei Empfänger handeln nicht in unserem Auftrag, sondern eigenverantwortlich, und beide gehören zur Google-Gruppe. Der erste ist Google LLC, Vereinigte Staaten von Amerika, für den Abruf der Quellenzeichen über www.google.com/s2/favicons im angemeldeten Bereich. Der zweite ist die Gesellschaft, die Ihr Google-Konto führt, wenn Sie sich mit „Mit Google anmelden“ Zutritt verschaffen; welche das ist, richtet sich nach Ihrem Aufenthaltsort und steht in der Datenschutzerklärung von Google. Was dabei zu Google gelangt, steht im Abschnitt über die Anmeldung.
Schließlich rufen wir für die Inhalte des Dashboards fremde Datenquellen ab — GDELT, The Guardian, Finnhub, Yahoo Finance, die Europäische Zentralbank, Eurostat, Statistik Austria, das US Bureau of Labor Statistics, FRED, die Weltbank, Polymarket, CoinGecko, Coinlore, Binance, alternative.me, das US-Finanzministerium, die Cboe, den IMF PortWatch (über ArcGIS Online von Esri), die Website von Matteo Iacoviello samt ihrer Spiegelung auf GitHub Pages, die E-Control und Energy-Charts des Fraunhofer ISE sowie die Artikelseiten selbst zum Auslesen eines Vorschaubilds. Diese Abrufe erfolgen von unserem Server aus; Ihr Browser ist daran nicht beteiligt, und diese Anbieter erhalten dabei keine Daten über Sie. Anders liegt es allein bei den beiden Abrufen, die Ihr Browser selbst auslöst: Dort sind Google LLC und — in der Ereignis- und der Beziehungsansicht — die Nachrichtenhäuser mit ihren Bildservern Empfänger. Was dabei übertragen wird, steht im Abschnitt über die angemeldete Nutzung.
Vercel Inc. und Upstash, Inc. haben ihren Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika, ebenso die Unternehmensgruppe, zu der der Anbieter unseres Postfachs gehört. Damit liegt eine Übermittlung in ein Drittland im Sinne des Kapitels V DSGVO vor. Das gilt unabhängig davon, wo die Daten technisch liegen: Maßgeblich ist der Sitz des Empfängers, nicht der Speicherort. Die Festlegung der Serverfunktionen auf Frankfurt am Main ist eine sinnvolle technische Maßnahme, die das Risiko verringert — sie ist aber kein Übermittlungsinstrument und ersetzt keines.
Vercel und Upstash geben an, unter dem EU-U.S. Data Privacy Framework zertifiziert zu sein. Soweit und solange das zutrifft, stützt sich die Übermittlung auf den Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission (EU) 2023/1795 vom 10. Juli 2023 gemäß Art 45 DSGVO. Ob eine Zertifizierung derzeit besteht, können Sie in der öffentlichen Liste unter dataprivacyframework.gov/list nachsehen. Ergänzend beziehen die Datenverarbeitungsbedingungen beider Anbieter die Standarddatenschutzklauseln der Europäischen Kommission nach Art 46 Abs 2 lit c DSGVO ein; sie tragen die Übermittlung auch dann, wenn der Angemessenheitsbeschluss wegfallen sollte. Auf Anfrage an kontakt@kimm.cc nennen wir Ihnen die Fundstelle dieser Bedingungen und die Fassung der Klauseln, die uns vorliegt.
Ein dritter Empfänger in den Vereinigten Staaten ist Google LLC — nicht als Auftragsverarbeiter, sondern für den Abruf der Quellenzeichen, den Ihr Browser im angemeldeten Bereich auslöst. Auch diese Übermittlung kann sich auf den Angemessenheitsbeschluss stützen, soweit Google LLC für den betreffenden Dienst in derselben Liste geführt ist. Trägt die Listung diesen Abruf nicht, fehlt für ihn ein Instrument nach Kapitel V DSGVO. Sie können dem Abruf widersprechen.
Bei der Anmeldung mit einem Google-Konto liegt es anders: Dort tritt Ihr Browser selbst mit Google in Verbindung, und was danach dort geschieht, richtet sich nach dem Verhältnis zwischen Ihnen und Google. Wir übermitteln dabei nichts an Google, das nicht Ihre eigene Anmeldung wäre. Wollen Sie diesen Weg nicht gehen, bleibt die Anmeldung mit E-Mail-Adresse und Passwort; einen solchen Zugang richten wir allerdings von Hand ein.
Für den Anbieter unseres Postfachs lässt sich derzeit kein Übermittlungsinstrument nach Kapitel V DSGVO benennen. Wenn Sie das nicht in Kauf nehmen möchten, erreichen Sie uns statt per E-Mail auf dem Postweg an der eingangs genannten Anschrift.
Bei Google Ireland Limited, bei Sendinblue SAS und bei Mistral AI SAS liegt der Vertragspartner in der Union. Ein Drittlandbezug kann dort über Unterauftragsverarbeiter und über Fernzugriffe zu Supportzwecken entstehen; für Weiterübermittlungen an Google LLC in den Vereinigten Staaten beziehen die Datenverarbeitungsbedingungen von Google ebenfalls die Standarddatenschutzklauseln nach Art 46 Abs 2 lit c DSGVO ein, und Mistral führt die jeweils aktuelle Liste seiner Unterauftragsverarbeiter öffentlich.
Zur Grenze dieser Instrumente: Sie beseitigen nicht die Möglichkeit, dass US-Behörden auf Grundlage US-amerikanischen Rechts Zugriff auf Daten bei US-Unternehmen verlangen. Die Rechtslage zum Data Privacy Framework ist außerdem in Bewegung.
In Ihrem Browser: das Einwilligungscookie kimm_consent 365 Tage; das Darstellungscookie wl-theme 365 Tage; die Bedienzustände kimm-dichte und kimm-rail je 365 Tage; das Sitzungscookie 30 Tage; der Verlauf kimm-zuletzt, das Cookie zum Schutz vor seitenübergreifenden Anfragen und das Cookie für das Rücksprungziel nur für die Dauer der Browsersitzung. Die Einträge theme, weltlage:alerts und kimm:posteingang im lokalen Speicher haben keine Ablaufzeit und bleiben, bis Sie den Speicher Ihres Browsers leeren; der Posteingang behält dabei höchstens die fünfzig jüngsten Einträge und die Alarmliste höchstens vierzig Alarme, Älteres fällt von selbst heraus; weltlage:zoomhint im Sitzungsspeicher verschwindet mit dem Schließen des Browserfensters.
In der Serverkonfiguration: Ihre E-Mail-Adresse und der bcrypt-Hash Ihres Passworts bleiben, solange Ihr Zugang besteht. Mit dem Ende des Zugangs oder auf Ihr Verlangen entfernen wir sie.
Im Zwischenspeicher: Board-Sammlung und älteres Einzel-Board je 3 Jahre, Darstellungseinstellung 1 Jahr, der Merker der Einrichtungsstrecke 3 Jahre, der Zustand Ihres Zugangs 7 Tage, jeweils gerechnet ab der letzten Änderung; der Vermerk über einen eingelösten Bestätigungslink längstens 7 Tage, gerechnet ab dem Eingang der Erklärung. Die Zählwerte der Anmelde- und Abrufschranken laufen nach der doppelten Fensterdauer zuzüglich einer Sekunde ab — also nach 2 Minuten und 1 Sekunde bei den Fenstern von 60 Sekunden und nach 20 Minuten und 1 Sekunde beim Fenster von 10 Minuten. Die Kopie im Arbeitsspeicher der Serverinstanz hat keine eigene Frist und besteht, solange die Instanz läuft.
In der dauerhaften Speicherung: Ihr Nutzerdokument — Board-Sammlung, älteres Einzel-Board, Darstellungseinstellung, Merker der Einrichtungsstrecke — bleibt, solange Ihr Zugang besteht, und danach vierundzwanzig Monate ab dem Ende des Vertrags; bestand nie ein Vertrag, rechnet die Frist ab dem Ende des Zugangs. Auf Ihr Verlangen löschen wir es früher. Das Abo-Dokument bleibt, solange Ihr Zugang besteht, und danach sieben Jahre ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Vertrag endete — hat nie eine Zahlung stattgefunden, endet es mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Zugang endete. Ein Widerruf und eine Kündigung bleiben drei Jahre ab dem Ende des Kalenderjahres ihres Eingangs, bei Bezug zu einem bezahlten Vertrag sieben Jahre. Für die Artikelbewertungen und das Ereignisarchiv gibt es keinen automatischen Ablauf, und einen Löschlauf gibt es für nichts davon: Die Fristen werden von Hand eingehalten, und eine Nacharbeitsliste auf der Betriebsseite führt auf, für welche Nutzerdokumente die vierundzwanzig Monate abgelaufen sind; die übrigen Fristen zeigt sie noch nicht an.
Beim Auftragsverarbeiter Mistral: nach den Bedingungen des Anbieters; die dort verarbeiteten Angaben betreffen Meldungen und Objekte, nicht Sie.
Beim Versanddienst für unsere Bestätigungen: nach den Bedingungen des Anbieters; eine eigene Frist setzen wir dort nicht.
In den Serverprotokollen bei Vercel: nach dem dort genutzten Tarif; eine eigene Frist lässt sich dafür nicht festlegen.
Im E-Mail-Verkehr: bis zur Erledigung des Anliegens, bei Vertrags- und Abrechnungsbezug sieben Jahre nach § 132 Abs 1 BAO.
Es gibt eine Einwilligungsleiste. Sie erscheint auf jeder Seite, bis Sie eine Entscheidung getroffen haben, und blockiert die Seite nicht. Beide Schaltflächen — „Alle annehmen“ und „Nur Notwendige“ — stehen auf der ersten Ebene, haben dieselbe Größe und dieselbe Schrift; keine ist versteckt, ausgegraut oder als Textlink weggeschoben.
Dazu gehört folgende Auskunft: Die Kategorie „Statistik“ ist leer, denn es läuft kein Statistikwerkzeug. Unter die Kategorie „Externe Inhalte“ fallen die beiden Bildabrufe im angemeldeten Bereich — die Quellenzeichen bei Google und die Artikelbilder in zwei Ansichten. Sie sind heute nicht an Ihre Wahl auf dieser Leiste gekoppelt, sondern beruhen auf Art 6 Abs 1 lit f DSGVO, und Sie können ihnen widersprechen. Ihre Wahl in diesen beiden Kategorien ändert deshalb derzeit nichts an dem, was gespeichert oder geladen wird. Solange das so ist, stützt sich keine Verarbeitung auf Ihre Einwilligung nach Art 6 Abs 1 lit a DSGVO.
Ihre Entscheidung wird im Cookie kimm_consent festgehalten. Es enthält die Schemaversion, den Zeitpunkt der Entscheidung, Ihre Auswahl je Kategorie und eine zufällig erzeugte Kennung, die der Nachvollziehbarkeit dient. Es wird ausschließlich gesetzt, nachdem Sie auf der Leiste eine Schaltfläche betätigt haben, gilt für den gesamten Auftritt, läuft nach 365 Tagen ab und ist absichtlich für JavaScript lesbar, damit die Leiste selbst darauf reagieren kann. Dass dieser Merker auf Ihrem Gerät abgelegt wird, ist nach § 165 Abs 3 TKG 2021 ohne Einwilligung zulässig — ohne ihn erschiene die Leiste bei jedem Aufruf erneut. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung seines Inhalts ist Art 6 Abs 1 lit f DSGVO; unser berechtigtes Interesse ist es, Ihre Entscheidung festzuhalten und Sie nicht erneut zu fragen. Die Nachweispflicht des Art 7 Abs 1 DSGVO tritt hinzu, sobald sich tatsächlich eine Verarbeitung auf Ihre Einwilligung stützt.
Sie können Ihre Entscheidung jederzeit ändern: Löschen Sie das Cookie kimm_consent in den Einstellungen Ihres Browsers. Die Leiste erscheint dann beim nächsten Aufruf erneut. Sollten wir künftig eine Verarbeitung auf Ihre Einwilligung stützen, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen; die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt davon unberührt.
Ebenfalls ohne Einwilligung gesetzt, weil im Sinne des § 165 Abs 3 TKG 2021 technisch erforderlich, sind: das Darstellungscookie wl-theme, das nur den Wert dark, light oder system enthält, keine Kennung trägt und erst gesetzt wird, nachdem Sie im angemeldeten Bereich die Darstellung umgeschaltet haben; sowie die Cookies der Anmeldung. Letztere heißen über HTTPS __Secure-authjs.session-token für die Sitzung, __Host-authjs.csrf-token zum Schutz vor seitenübergreifenden Anfragen und __Secure-authjs.callback-url für das Ziel nach der Anmeldung; ohne HTTPS tragen sie dieselben Namen ohne die vorangestellte Kennzeichnung. Die beiden letztgenannten gelten nur für die Dauer der Browsersitzung.
Drei weitere Cookies gehören zum angemeldeten Dashboard und werden ebenfalls ohne Einwilligung gesetzt — nach § 165 Abs 3 TKG 2021, weil sie Teil des Dienstes sind, den Sie mit dem Aufruf des Dashboards ausdrücklich verlangt haben. Der Cookie kimm-dichte enthält das Wort normal oder kompakt und entsteht erst, wenn Sie die Zeilendichte umstellen. Der Cookie kimm-rail enthält offen oder zu und entsteht erst, wenn Sie die Seitenleiste auf- oder zuklappen. Der Cookie kimm-zuletzt enthält die Kennungen der höchstens zehn zuletzt geöffneten Objekte, durch Beistriche getrennt, und entsteht, sobald Sie ein solches Objekt öffnen; er trägt den Verlauf „Zuletzt“ in der Seitenleiste. Alle drei tragen keine Kennung für Sie als Person, gelten für den gesamten Auftritt und werden bei jeder Anfrage mitgesendet, weil der Server die Seite damit gleich in der richtigen Form ausliefert. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ihres Inhalts ist Art 6 Abs 1 lit b DSGVO.
Beim Verlauf nennen wir die Schwäche dieser Einordnung ausdrücklich: Das Dashboard bliebe ohne ihn bedienbar, unbedingt erforderlich im engsten Sinn ist er also nicht. Er wird trotzdem ohne Einwilligung gesetzt, weil er ein Anzeigeelement des Dashboards ist, das Sie mit Ihrem Zugang aufgerufen haben, weil sein Inhalt zu keinem Dritten geht und weil wir ihn auf das Nötigste verkürzt haben: Er trug früher ein Jahr, trägt heute gar keine Ablaufzeit mehr und verschwindet mit dem Schließen des Browsers. Wollen Sie ihn überhaupt nicht, löschen Sie ihn wie jedes andere Cookie in den Einstellungen Ihres Browsers; die Seitenleiste zeigt dann keinen Verlauf, und sonst ändert sich nichts.
Im Speicher Ihres Browsers liegen vier Einträge. Im lokalen Speicher: theme mit derselben Darstellungseinstellung, die die Anwendung ohne Serverkontakt anwenden kann; weltlage:alerts mit den Kursalarmen, die Sie angelegt haben — mit Objektkennung, Objektname, Bedingung, Schwellenwert, Anlagezeitpunkt und, sobald eine Schwelle erreicht wurde, dem Zeitpunkt und dem Wert der Auslösung; kimm:posteingang mit Ihrem Posteingang — höchstens fünfzig Einträge zu ausgelösten Kursalarmen, Eilmeldungen und anstehenden Terminen, je mit Titel, einer zweiten Zeile (Wert, Quelle oder Uhrzeit), dem Zeitpunkt des Ereignisses, dem Zeitpunkt der Ankunft und dem Verweisziel, dazu der Zeitpunkt, bis zu dem Sie gelesen haben, und die Eintragsarten, die Sie stummgeschaltet haben. Im Sitzungsspeicher: weltlage:zoomhint, ein reiner Merker dafür, dass Sie den Bedienhinweis der Karte bereits gesehen haben.
Auch diese vier Speicherungen fallen unter § 165 Abs 3 TKG 2021 und sind ohne Einwilligung zulässig. Drei davon entstehen erst durch eine Handlung von Ihnen: das Umschalten der Darstellung, das Anlegen eines Kursalarms, das Wegklicken des Kartenhinweises. Der Posteingang füllt sich dagegen von selbst, solange Sie das Dashboard geöffnet haben — mit ausgelösten Alarmen, Eilmeldungen und anstehenden Terminen, auch wenn Sie ihn nicht aufklappen; er gehört zu dem angemeldeten Dashboard, das Sie ausdrücklich aufgerufen haben. Alle vier verfehlen ohne Ablage im Gerät ihren Zweck: Die Kursalarme wären beim nächsten Aufruf verschwunden, der Posteingang könnte Ihnen nicht zeigen, was seit Ihrem letzten Besuch geschehen ist, der Kartenhinweis erschiene ein zweites Mal, und die Darstellung müsste bei jedem Seitenaufbau erst beim Server erfragt werden.
Die Kursalarme, der Posteingang und der Kartenhinweis verlassen Ihr Gerät nicht. Der Eintrag theme ist die lokale Spiegelung Ihrer Darstellungswahl; die Wahl selbst übermitteln wir beim Umschalten an den Server und speichern sie wie oben beschrieben.
Über die öffentlichen Seiten wird kein Cookie eines Dritten gesetzt — dort kontaktiert Ihr Browser keinen fremden Server. Im angemeldeten Bereich sendet Ihr Browser beim Abruf der Quellenzeichen vorhandene Google-Cookies mit; was der fremde Server daraufhin seinerseits setzt, liegt außerhalb unseres Einflusses.
Sie haben das Recht auf Auskunft über die zu Ihnen gespeicherten Daten (Art 15 DSGVO), auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art 16 DSGVO), auf Löschung (Art 17 DSGVO), auf Einschränkung der Verarbeitung (Art 18 DSGVO) und auf Datenübertragbarkeit (Art 20 DSGVO). Das Recht auf Datenübertragbarkeit besteht hier tatsächlich und nicht nur der Form nach: Die Verarbeitung Ihrer Kontodaten beruht auf einem Vertrag und läuft automatisiert.
Wenden Sie sich dafür an kontakt@kimm.cc. Wir antworten innerhalb der Frist des Art 12 Abs 3 DSGVO, also grundsätzlich innerhalb eines Monats.
Bei einem Löschverlangen löschen wir Ihr Nutzerdokument und Ihr Abo-Dokument in der dauerhaften Speicherung, alle zugehörigen Einträge im Zwischenspeicher und — wenn Ihr Zugang mit Passwort eingerichtet war — Ihre E-Mail-Adresse samt Passwort-Hash aus der Serverkonfiguration. Bei einem über Google angelegten Zugang steht dort nichts, was zu löschen wäre; über Ihr Google-Konto selbst verfügen Sie bei Google. Einen automatischen Ablauf gibt es für all das, wie oben beschrieben, nicht.
Vier Bestände sind von der Löschung ausgenommen, und Sie sollen sie kennen. Eine bereits abgegebene Erklärung zu Widerruf oder Kündigung bewahren wir für die weiter oben genannte Frist auf; die Löschung ist insoweit nach Art 17 Abs 3 lit b DSGVO ausgeschlossen, weil § 132 Abs 1 BAO die Aufbewahrung verlangt und die Erklärung zugleich belegt, wann der Vertrag endete. Dasselbe gilt für das Abo-Dokument, soweit es einen bezahlten Vertrag belegt. Die Kopie im Arbeitsspeicher einer noch laufenden Serverinstanz verschwindet erst mit deren Neustart. Und für die Serverprotokolle bei Vercel bestimmt der Anbieter die Frist.
Unabhängig davon können Sie Ihr Board-Layout jederzeit selbst als Datei aus dem Dashboard exportieren und wieder einspielen. Die Einträge im Speicher Ihres Browsers — Darstellungseinstellung, Kursalarme, Posteingang, Kartenhinweis — und die Cookies für Zeilendichte, Seitenleiste und Verlauf löschen Sie selbst, indem Sie den Websitespeicher in den Einstellungen Ihres Browsers leeren.
Dieser Hinweis steht bewusst für sich allein, weil Art 21 Abs 4 DSGVO das so verlangt.
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen, soweit diese auf Art 6 Abs 1 lit f DSGVO beruht.
Das betrifft jede Verarbeitung, die in dieser Erklärung auf Art 6 Abs 1 lit f DSGVO gestützt ist. Das sind: die Verbindungsdaten beim Aufruf der öffentlichen Seiten; die Zählwerte am öffentlichen Datenendpunkt, an den beiden Anmeldeschranken und an denselben Schranken vor den Formularen zu Widerruf und Kündigung, beim Anlegen des Boards in der Einrichtungsstrecke, beim Ändern des hinterlegten Landes und vor dem Start des Gratistests; der Abruf der Quellenzeichen bei Google; der unmittelbare Abruf der Artikelbilder in der Ereignis- und der Beziehungsansicht; die Serverprotokolle bei Vercel; die Speicherung Ihrer Entscheidung über die Einwilligungsleiste; und die Bearbeitung einer E-Mail, die kein Vertragsverhältnis betrifft. Auf dieselbe Grundlage stützt sich das Ereignisarchiv, das allerdings keine Daten über Nutzende enthält.
Legen Sie Widerspruch ein, verarbeiten wir die betreffenden Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Zwei Fälle sind vorab geklärt. Den beiden Bildabrufen im angemeldeten Bereich können wir ohne Weiteres entsprechen: An die Stelle des Quellenzeichens tritt eine Textkennzeichnung der Quelle, so wie es auf der Startseite ohnehin gehandhabt wird, und die unmittelbar geladenen Artikelbilder blenden wir aus. Bei den Verbindungsdaten der öffentlichen Seiten geht es nicht: Ohne sie kann Ihnen kein Server antworten; dem Widerspruch stehen dort zwingende schutzwürdige Gründe entgegen.
Der Widerspruch ist an keine Form gebunden. Eine E-Mail an kontakt@kimm.cc genügt.
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstößt, können Sie sich bei einer Aufsichtsbehörde beschweren. Für den in Wien niedergelassenen Verantwortlichen ist das:
Österreichische Datenschutzbehörde, Barichgasse 40–42, 1030 Wien, Telefon +43 1 52 152-0, dsb@dsb.gv.at
Art 77 Abs 1 DSGVO lässt Ihnen dabei die Wahl. Sie können sich auch an die Aufsichtsbehörde Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts oder Ihres Arbeitsplatzes wenden, wenn dieser in einem anderen Mitgliedstaat liegt.
Eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde schließt den Rechtsweg nicht aus, und der Weg zu uns steht Ihnen jederzeit offen.
Zum Lesen der öffentlichen Seiten müssen Sie nichts angeben. Die Verarbeitung Ihrer IP-Adresse ist dabei technisch unvermeidlich; ohne sie könnte Ihnen kein Server antworten.
Für einen Zugang ist eine E-Mail-Adresse erforderlich, dazu je nach Weg ein Passwort, das wir Ihnen einrichten, oder ein Google-Konto, mit dem Sie sich anmelden. Das ist keine gesetzliche, aber eine vertragliche Voraussetzung: Ohne diese Angaben können wir Ihnen keinen Zugang einrichten und keinen Vertrag mit Ihnen schließen. Eine Verpflichtung, sie bereitzustellen, besteht nicht — die Folge einer Nichtbereitstellung ist schlicht, dass der angemeldete Bereich nicht genutzt werden kann. Die öffentlichen Seiten bleiben davon unberührt.
Wollen Sie widerrufen oder kündigen, brauchen wir Ihren Namen und die E-Mail-Adresse des Zugangs — ohne beides lässt sich die Erklärung weder zuordnen noch bestätigen. Die dritte Zeile des Formulars ist ausdrücklich freiwillig, und formlos per E-Mail geht beides ebenso.
Alles Weitere ist freiwillig. Ob Sie ein Board zusammenstellen, eine Darstellung wählen oder Kursalarme anlegen, entscheiden Sie; nutzen Sie diese Funktionen nicht, entstehen die entsprechenden Daten nicht.
Sobald eine Bezahlung möglich ist, werden für die Abrechnung die dafür notwendigen Angaben hinzukommen. Auch sie sind dann vertragliche Voraussetzung, und ohne sie kann kein entgeltlicher Vertrag zustande kommen.
Ihre Verbindung zu kimm.cc ist mit TLS verschlüsselt. Auch bei einem fehlgeschlagenen Anmeldeversuch wird ein Vergleich gegen einen Blindwert gerechnet, damit sich aus der Antwortzeit nicht ablesen lässt, ob eine Adresse überhaupt existiert.
Jeder Datenendpunkt außer dem öffentlichen Endpunkt der Startseite prüft die Sitzung erneut. Welche Daten ausgeliefert werden, ergibt sich ausschließlich aus der im verschlüsselten Token enthaltenen E-Mail-Adresse; ein verändertes Cookie wird dadurch ungültig, statt Zugriff auf fremde Daten zu eröffnen. Der Bildoptimierer nimmt fremde Bildadressen nur für angemeldete Sitzungen an.
Die Dienstkonto-Datei, die den privaten Schlüssel für die dauerhafte Speicherung enthält, ist vom Deployment und vom Versionsverwaltungssystem ausgeschlossen. Der Schlüssel selbst liegt ausschließlich als Umgebungsvariable auf dem Server und wird nie an Ihren Browser ausgeliefert.
Eine Einschränkung nennen wir ausdrücklich: Der Abruf des Ereignisarchivs bei GDELT läuft von unserem Server aus über eine unverschlüsselte HTTP-Verbindung, weil der Anbieter die Dateien so bereitstellt. Personenbezogene Daten von Ihnen sind daran nicht beteiligt.
Eine vollständige Sicherheit der Übertragung über das Internet lässt sich nicht zusagen. Wir halten den eingesetzten Stand der Technik nach, und wenn eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten eintritt, die für Sie voraussichtlich ein hohes Risiko bedeutet, benachrichtigen wir Sie nach Art 34 DSGVO.
Ändert sich die Anwendung, ändert sich auch dieser Text — etwa wenn ein Zahlungsdienstleister hinzukommt, ein weiterer Auftragsverarbeiter eingesetzt wird oder eine Funktion entfällt.
Eine solche Aktualisierung ersetzt nicht die Information, die wir Ihnen schulden, bevor wir Ihre Daten zu einem anderen als dem hier genannten Zweck weiterverarbeiten. In diesem Fall informieren wir Sie nach Art 13 Abs 3 DSGVO vorab und gesondert, nicht bloß durch eine stillschweigend geänderte Fassung auf dieser Seite.
Diese Erklärung finden Sie dauerhaft unter kimm.cc/rechtliches/datenschutz. Impressum und Allgemeine Geschäftsbedingungen sind eigene Dokumente unter kimm.cc/rechtliches/impressum und kimm.cc/rechtliches/agb; sie enthalten die dort jeweils vorgeschriebenen Angaben und werden durch diese Erklärung nicht ersetzt.